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Hausordnung

WIR WÜNSCHEN

Respekt und Höflichkeit gegenüber anderen Gästen, dem Aclub Personal und den auftretenden Künstler:innen. Einen respektvollen und sorgfältigen Umgang mit der Einrichtung und dem Mobiliar. Allen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt im Aclub.

HAUSORDNUNG

Gewalt, Vandalismus und vorsätzliche Verschmutzung im und um das Gebäude werden nicht toleriert. Beleidigungen, Provokationen, Diskriminierung, rassistisches Verhalten und sexuelle Belästigung gegenüber Gästen und Clubpersonal werden nicht akzeptiert. Fehlverhalten führt zum sofortigen Verweis. Das Mitbringen von Speisen, Getränken sowie Waffen, pyrotechnischen Geräten, Spraydosen und Filzstiften ist untersagt. Taschen- und Körperkontrollen können am Eingang stattfinden. Verbotene Gegenstände werden eingezogen. Das Mitbringen von Sitzgelegenheiten ist nicht gestattet. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Clubpersonal. Drogen dürfen im Aclub weder konsumiert noch gehandelt werden. Die Benutzung der Toiletten ist jeweils nur für eine Person gestattet. Das Aclub ist ein rauchfreier Ort gemäß den Bestimmungen des Kantons Bern. Rauchen ist nur im Freien vor dem Haupteingang oder im Garten gestattet, falls geöffnet. Diese Regelung gilt auch für E-Zigaretten. Respektieren Sie unsere Nachbarschaft und vermeiden Sie übermäßigen Lärm außerhalb des Clubs, da sich das Aclub in einem Wohnquartier befindet. Die Räumlichkeiten werden überwacht. Bitte folgen Sie jederzeit den Anweisungen des Aclub Personals. Ab 00:30 Uhr ist es nicht gestattet, Getränke nach draußen zu nehmen, gemäß den Vorschriften des Gastgewerbegesetzes des Kantons Bern. Bilder und Videos dürfen mit Handys aufgenommen werden, jedoch ohne Blitz. Die Verwendung professioneller Ausrüstung erfordert die vorherige Genehmigung der Geschäftsleitung. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Geräten obliegt dem Aclub Personal.

MASSNAHMEN

Gästen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder sich in stark alkoholisiertem, auffälligem oder ungebührlichem Verhalten zeigen, kann der Zutritt oder der Aufenthalt im Aclub jederzeit verweigert werden. Bei Verweis besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. In schwerwiegenden Fällen wird gemäß Artikel 186 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot ausgesprochen. Bei strafrechtlich relevanten Handlungen behalten wir uns das Recht vor, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Für entstandene Umtriebe und Aufwände wird eine pauschale Entschädigung von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

OHRSTÖPSEL / AKUSTISCHE AUSGLEICHSZONE

Gehörschutzpfropfen werden unter anderem am Eingang und an der Garderobe kostenlos zur Verfügung gestellt. Einige Bereiche des Clubs bieten eine geringere Lautstärke als akustischen Ausgleich.

ACHTUNG – GHB & GBL DROGEN (KO-TROPFEN)

Vorsicht vor GHB – GBL! Trotz Warnungen und Verboten kommt es in der Schweiz immer wieder zu verheerenden Vorfällen im Zusammenhang mit GHB. Das gesuchte Glücksgefühl kann mit dieser Droge im Spital oder sogar mit dem Tod enden.

WICHTIG

Keine Drinks von unbekannten Personen annehmen und Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen lassen! Bei Unwohlsein suchen Sie bitte das Security-Personal auf!

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Bitte beachten Sie, dass folgende Gegenstände im Aclub nicht gestattet sind:

Sitzgelegenheiten PET-Behälter, Dosen, Glasflaschen, Tetrapackungen und ähnliche Behältnisse Speisen aller Art Fahnenstangen Waffen jeglicher Art (z. B. Messer, Pfefferspray, Laserpointer, Feuerwerkskörper) Sportgeräte wie Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder, Unihockeystöcke usw. Kinderwagen Fotokameras, GoPros, Videokameras und Aufnahmegeräte Laptops und Tablets Selfie-Sticks

TIERE

Tiere sind im Aclub nicht gestattet. Wir möchten unsere Gäste vor übermässigem Lärm schützen.

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